Regulatory

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Die Beratung in regulierten Industrien ist die DNA von wuertenberger | Hier sind wir zu Hause | Wir schaffen und gestalten Marktzugang – optimieren Marktchancen | Gemeinsam gehen wir mit Ihnen auch lange und steinige Wege – durch alle Instanzen

Gesundheit, Glücksspiel, Verkehr, Energie, Finanzen. Setzen umfangreiche gesetzliche Rahmenbedingungen der unternehmerischen Tätigkeit Grenzen, sind wir zur Stelle. In regulierten Industrien kennen wir uns aus – hier fühlen wir uns wohl. Aufgrund unseres branchenübergreifenden Know-hows identifizieren wir Problem- und Gefahrenzonen frühzeitig und strukturieren Lösungsoptionen. Unser Team ist schlagkräftig, immer ansprechbar und tief drin im Marktgeschehen. Dies zahlt sich für unsere Mandanten aus.

Sportwetten und Glücksspiel

Bestechende Erfolgsquoten in den Bereichen Sportwetten und Glücksspiel: Unternehmen, insbesondere aus den Bereichen Sportwetten und Spielhallen, beraten wir umfassend in allen glücksspielrechtlichen Fragen. Hierzu zählen vor allem die Beratung und Vertretung in den öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren (Baurecht, Gewerberecht, Landesglücksspielrecht) und den vergaberechtlichen Konzessionsverfahren. Auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Genehmigungsbehörden vertreten wir unsere Mandanten – mit Einsatz, Nachdruck und klaren Strategien.

Daneben unterstützen wir beispielsweise bei der Erstellung von Sozialkonzepten. Wir prüfen die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Vorgaben in den Betriebsstätten - auch direkt vor Ort - und geben bei Bedarf Handlungsempfehlungen für einen gesetzmäßigen Betrieb (Compliance). Bei angeblichen Verstößen gegen gewerbe- und glücksspielrechtliche Vorschriften vertreten wir unsere Mandanten in OWiG-Verfahren (Bußgeld und Verfall). Mit unserer besonderen Erfahrung im Immobilienrecht unterstützen wir Betreiber von Wettbüros und Spielhallen auch bei der Anmietung und dem Erwerb von geeigneten Immobilien sowie bei allen mietrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb. Wir haben den Überblick und alle wesentlichen Details im Fokus.

Verkehr

Auf unsere Navigation im Verkehrssektor ist Verlass. Wir beraten private und kommunale Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbunde sowie Aufgabenträger des ÖPNV und SPNV. Wir agieren mit ausdifferenzierten Strategien und beherrschen sowohl Verwaltungs- als auch Vergabeverfahren. Dies hebt uns ab.

Wir sind kreativ, immer ansprechbar und stets auf der Höhe der Entwicklungen. In-House-Vergaben und Direktvergaben meistern wir ebenso wie komplexe Finanzierungsfragen oder die Strukturierung von Bietergemeinschaften. Unsere Mandanten lotsen wir mit Erfahrung und Übersicht pragmatisch zum Ziel.

Umwelt

Wir beraten in allen Bereichen des Umweltrechts. Über besondere Expertise verfügen wir im Bereich des Bodenschutzrechts (BBodSchG), vor allem im Zusammenhang mit Altlasten. Hier verteidigen wir unsere Mandanten beispielsweise gegen die unberechtigte Heranziehung zu Altlastensanierungen durch Behörden. Für Grundstückseigentümer machen wir Rückgriffsansprüche gegen die Verursacher von Altlasten geltend.

Bei der Zulassung von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) greifen wir ebenfalls auf eine langjährige Erfahrungspraxis zurück, etwa im Bereich der Genehmigung von Asphaltmischanlagen, Müllverbrennungsanlagen, Windkraftanlagen oder landwirtschaftlicher Tierhaltung. Im Abfall- bzw. Kreislaufwirtschaftsrecht (KrWG) beraten wir öffentlich-rechtliche Aufgabenträger sowie private und öffentlich-rechtliche Unternehmen, unter anderem bei der Vergabe und dem Abschluss von Entsorgungsverträgen. Im Wasserrecht (WHG) unterstützen wir unsere Mandanten z.B. bei der Genehmigung von neuen Wasserkraftanlagen sowie beim Schutz von Altrechten im Zusammenhang mit Umbauten und Modernisierungen bestehender Wasserkraftanlagen.

Bauen und Planen

Projektentwickler und Grundstückseigentümer beraten wir bei der Realisierung neuer Bauvorhaben, z.B. bei der Entwicklung neuer Bauflächen „auf der grünen Wiese“ oder bei der Bebauung innerstädtischer Baulücken. Eigentümer von Bestandsimmobilien unterstützen wir, wenn sie die Nutzung ihrer Immobilien ändern wollen, z.B. bei der Umwandlung von Industriebrachen in Wohnflächen. Wir begleiten unsere Mandanten sowohl im Bebauungsplanverfahren als auch durch den Baugenehmigungsprozess. Bei größeren Vorhaben begleiten wir auch Verhandlungen über den Abschluss von städtebaulichen Verträgen. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, setzen wir die Rechte unserer Mandanten gerichtlich, insbesondere vor den Verwaltungsgerichten durch; hier greifen wir auf eine langjährige Prozesserfahrung zurück.

Städte und Gemeinden beraten wir im Zusammenhang mit der Aufstellung sowie der Änderung von Bebauungsplänen und bei dem Abschluss städtebaulicher Verträge mit Vorhabenträgern. Ein Schwerpunkt liegt dabei auch auf der Prüfung der raumordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben, wie z.B. im Fall der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben außerhalb der Innenstädte.

Verfassungsrecht, Europarecht & EMRK

Wir vertreten Unternehmen, Bürger und öffentlich-rechtliche Körperschaften in allen verfassungs- und grundrechtlichen Fragestellungen. Dazu zählt insbesondere die gutachterliche Prüfung der Grundrechtswidrigkeit bestehender und geplanter Gesetze sowie von letztinstanzlichen gerichtlichen Entscheidungen. Bei Grundrechtsverstößen setzen wir die Rechte unserer Mandanten vor dem Bundesverfassungsgericht und den Landesverfassungsgerichten durch.

Eine immer wichtiger werdende Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Dies gilt insbesondere für ausländische Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland unternehmerisch tätig sind, für die aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Grundrechte nicht gelten. Bei Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, wie z.B. bei Eigentumsverletzungen durch die Bundesrepublik Deutschland oder bei einer überlangen Verfahrensdauer vor den deutschen Gerichten, werden wir für unsere Mandanten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) tätig. Neben dem Verfassungsrecht beraten wir umfassend im Europarecht und unterstützen unsere Mandanten gegebenenfalls im Kontakt mit der Europäischen Kommission, wie etwa in Beihilfeverfahren. Ferner vertreten wir unsere Mandanten auch in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), z.B. in Vorlageverfahren von deutschen Gerichten.

Finanzen & Digitalisierung

Täglich entstehen neue Geschäftsmodelle im Bereich der Finanzdienstleistungen. Token ersetzen Münzen. Was früher auf Bankkonten lag, liegt heute in Wallets. In vielen Bereichen werden klassische Datenbanken durch Blockchains ersetzt. Neue Herausforderungen, neue Technologien, neue Geschäftsmodelle, neue Köpfe – hierfür treten wir an. Sich wandelnde gesetzliche Rahmenbedingungen haben wir immer im Blick.

Uns reizen Geschäftsmodelle, welche den Status quo herausfordern, verbessern und optimieren. Wir geben innovativen Ideen den rechtlichen Rahmen und begleiten unsere Mandanten von der Produktentwicklung, der Unternehmensgründung und der Wahl des Unternehmenssitzes, bei Finanzierungsrunden, dem Markteintritt, der Abstimmung mit Aufsichtsbehörden bis zum Exit.