Arbeitsrecht

gestalten. konflikte lösen.

Arbeitsrecht beschäftigt jeden Unternehmer | Viele können Arbeitsrecht | Wir bringen es auf den Punkt | So wie Sie es brauchen: pragmatisch, effizient und lösungsorientiert

Arbeitsrechtliche Fragestellungen und Auseinandersetzungen gehören zum Alltag eines Unternehmers. Meist geht es um individualarbeitsrechtliche Themen. Die Lösungsansätze sind oft von der Stange: Kündigungsschutzklage, Termin, Vergleich, Abfindung, fertig! Es geht aber auch anders. Wir erarbeiten individuelle Lösungen, schnell, effizient und kostensparend.

Individualarbeitsrecht

Wir haben das ganze Paket: vom Beginn des Bewerbungsprozesses bis zur Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen. Gestaltung und Änderung von Arbeitsvertragsbedingungen und Zielvereinbarungen sowie kündigungsrechtlichen Fragen mit und ohne Beteiligung des Betriebsrats – wir können Arbeitsrecht. Wir sind für nationale und internationale Unternehmen, aber auch für Führungskräfte gerichtlich und außergerichtlich tätig.


Arbeits- und Gesellschaftsrecht sind eng verzahnt. Wir wissen das und können durch die Doppel-Expertise sowohl Unternehmen als auch Geschäftsführer und Vorstände in allen Fragen, die den Dienstvertrag, aber auch ihre Organstellung betreffen, beraten.

Arbeitsrecht bei Unternehmenstransaktionen (M&A)

Nationale und internationalen M&A-Transaktionen und konzerninternen Um- und Restrukturierungen - ohne Arbeitsrecht wird das nichts. Wir haben langjährige und breite arbeitsrechtliche Erfahrungspraxis. Egal welche Größenordnung; wir beraten individuelle Konzepte: Angefangen bei den typischen Fragestellungen, die im Rahmen eines Betriebsübergangs zu beachten sind (z.B. § 613a BGB), über die rechtliche wie kommunikative Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss) bis hin zu Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan. Unsere Beratung ist persönlich und individuell. Ein echter Mehrwert für Sie.

Mitarbeiter- und Managerbeteiligungsmodelle

In den vergangenen Jahren haben wir zahlreiche Unternehmen erfolgreich bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Mitarbeiter- und Managerbeteiligungsmodelle begleitet. Wichtig: frühzeitig und insbesondere vor einer Information der Mitarbeiter qualifizierte Berater hinzuziehen! Es greifen zahlreiche arbeits- und gesellschaftsrechtliche Fragen ineinander. Wir bieten wertvolle Vorteile und gestalten die Gesellschafterstellung der Mitarbeiter aus. Wir wissen auch um die Gefahren bei einer Trennung von den Managern oder Mitarbeitern und wie Unternehmensbeteiligungen zurückerlangt werden können. Wir helfen gerne. Wir zeigen Ihnen attraktive Alternativen zu den klassischen Mitarbeiter- und Managerbeteiligungsmodellen (z.B. sog. virtuelle phantom- oder tracking-stocks).

Compliance und Arbeitsrecht

Jedes effektive Compliance-System setzt zuerst bei den Mitarbeitern an. Abläufe prüfen, Zuständigkeiten definieren und Verfahrensweisen organisieren ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Verhaltenspflichten für die Mitarbeiter in einem Verhaltenskodex (Ethikrichtlinie bzw. „Code of Conduct“) regeln auch. Das haben wir bei vielen Unternehmen und der öffentlichen Hand unter Beweis gestellt.

Aber wir können mehr: Aufklärung von Pflichtverstößen, vor allem bei unternehmensinternen Ermittlungen („internal investigations“), Durchsetzung der richtigen Reaktion und Findung und Durchsetzung der angemessenen Sanktion bei Regelverstößen. Wir kennen den rechtssicheren Weg.