Gesellschaftsrecht / Mergers & Aquisitions

pragmatisch. schnell. mit unternehmerblick.

Wenn es wichtig wird | Gesellschaftsrecht ist das zentrale Regelwerk jedes Unternehmens | Bei Deals gilt es | Unser Motto: Kompetenz schafft Vertrauen.

M&A-Prozesse sind immer eine Sondersituation. Der Erfolg hängt davon ab, keine Beratung von der Stange zu liefern. Erforderlich sind höchster Einsatz und individuelle Konzepte. Wir wissen das. Wir sind selbst Unternehmer.

Gesellschafter- und Geschäftsführungsstreitigkeiten

Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern bzw. der Gesellschaft und Gesellschaftern (u.a. Streitigkeiten bei Ausschluss, Abfindung und Auskunftsverlangen von Gesellschaftern) sind sensibel. Wir haben das nötige Fingerspitzengefühl.

Begleitung bei Verhandlungen oder Konflikten zwischen Unternehmen und Geschäftsleitern können wir. Von der Begründung und Durchführung des Anstellungsvertrags bis zur Abberufung oder der Kündigung von Geschäftsführern. Wir finden den richtigen Weg. Wenn die Sache es erfordert: Wir setzen es durch. Konsequent und effektiv.

 

Unternehmensumstrukturierungen und -neuordnungen

Die strukturelle Neuordnung von Unternehmen, z.B. bei Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) oder alternativen Formen der Unternehmensumstrukturierung, sind zentrale Entscheidungen eines Unternehmers. Um das Ziel zu erreichen, müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Wir haben die Erfahrung und die Kompetenz. Nicht nur im klassischen Gesellschaftsrecht, auch bei der Arbeitnehmermitbestimmung, bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, bei der Eingliederung nach dem Aktiengesetz (AktG) und bei allen flankierenden Rechtsgebieten. Das haben wir vielfach bewiesen.

Unternehmenskäufe und -verkäufe

Vom Verkauf und Kauf bis zum Joint-Venture. Vom mittelständischen Unternehmen bis zum Konzern. Vom LOI bis zur Post-Merger-Integration. Wir bilden die gesamte Bandbreite des Transaktionsprozesses ab. Seit vielen Jahren begleiten wir von der Due Diligence über die Verhandlung der Vertragsdokumentation bis zur Unterschrift der Verträge. Wir hören nicht nach dem Closing-Dinner auf. Wir begleiten Sie bei der anschließenden Integration des Targets in Ihre Unternehmens- oder Konzernstrukturen.

Konflikte im M&A sind manchmal unvermeidlich. Bei der Durchsetzung und der Abwehr von Ansprüchen sind wir da. Nicht nur bei Streitigkeiten wegen Garantieverletzungen aus Unternehmenskaufverträgen. Wir räumen auf, wenn es ernst wird.

Unternehmensneugründungen (Start-Ups)

Unternehmensgründungen. Der Start einer neuen Zukunft. Dieser bringt auch viele Fragen mit sich: geeignete Rechtsform, der richtige Gesellschaftsvertrag, die Strukturierung einer Gesellschaftervereinbarung oder die Beteiligung institutioneller Investoren. Fehler in dieser Phase rächen sich später. Wir hören von Anfang an zu. Visualisieren Ihre Vision. Bauen daraus individuelle Lösungen, die Ihren strategischen Interessen Rechnung tragen. Wir kennen/erarbeiten auch Mitarbeiterbeteiligungsmodelle für die bestmögliche Motivation Ihrer Mitarbeiter zur Optimierung der Wertschöpfung.

Steuerliche Auswirkungen und Risiken behalten wir im Auge. Bei komplexen steuer- und bilanzrechtlichen Konzeptionen binden wir hochspezialisierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater ein und entwickeln gemeinsam mit diesen eine maßgeschneiderte Lösung.